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9 wichtige Punkte, die in keiner Rechnung fehlen dürfen

Rechnungen schreiben – immer noch besser, als Rechnungen zu bekommen, oder? 😉 Ich zeige dir auf, welche Punkte auf jeden Fall in deiner Rechnung enthalten sein müssen, damit sie auch „gültig“ ist.

Ich hätte damals in meiner Ausbildung zur „Assistentin für Fremdsprachen und Korrespondenz“ niemals gedacht, dass ich mal das Wissen brauchen würde, wie ich eine formkorrekte Rechnung schreibe. Mittlerweile bin ich ganz froh, dass ich eine kaufmännische Ausbildung (plus ein Studium mit Marketingschwerpunkt) gemacht habe, weil es mir in meiner Selbstständigkeit schon viel geholfen hat.

Die meisten (Hobby-)Autoren bekommen eher Rechnungen als dass sie welche schreiben, aber spätestens beim Reverse-Charge-Verfahren (für alle, die umsatzsteuerpflichtig sind und E-Books ins Ausland verkaufen) kommt die Frage auf, wie man eigentlich eine Rechnung schreibt.

Tatsächlich müssen gewisse Bestandteile enthalten sein, um aus einem beschriebenen Blatt Papier eine Rechnung zu machen. Diese sind in § 14 des Umsatzsteuergesetzes geregelt.

Muss ich eine Rechnung stellen?

Das genannte Gesetz besagt, dass eine Rechnung binnen 6 Monate erstellt werden muss, wenn ein Unternehmer (oder Freiberufler) an einen anderen Unternehmer (oder Freiberufler) Leistung erbringt.

Verkaufst du z.B. ein Taschenbuch postalisch an eine Privatperson, gibt es keine Zeitangabe, wann die Rechnung gestellt werden muss.

Absender und Empfänger

Wer verschickt die Rechnung und an wen geht sie? Hier müssen der Name beider Personen (bzw. die Firma) sowie die postalischen Adressen genannt werden. Es gibt Sonderregelungen für Kleinbeträge (bis 150 EUR), die besagt, dass in diesem Fall nur der Name des Leistungserbringers (also von dir) auf der Rechnung zu finden sein muss.

(Umsatz-)Steuernummer

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, bekommst du eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (UStID) vom Bundeszentralamt für Steuern. Die (oder wahlweise deine normale Steuernummer) muss auf jeder Rechnung zu finden sein. Wenn du nicht umsatzsteuerpflichtig bist, beispielsweise weil du Kleinunternehmer bist, dann gib deine Steuernummer an.

Rechnungsdatum

Wann wurde die Rechnung ausgestellt?

Fortlaufende Rechnungsnummer

Du kannst deine Rechnungen mit „001“ beginnen und das Datum anfügen: Rechnung 001-2016.
Die Rechnungsnummer muss eindeutig vergeben sein, also nicht jedes Jahr wieder „001“ schreiben, sondern das Jahr anfügen – oder gleich fortlaufend nummerieren.

Das Wort „Rechnung“

Ich glaube, das ist kein gesetzlich vorgegebener Punkt, aber ich habe in der Ausbildung gelernt, dass klar hervorgehen muss, ob es sich bei dem vorliegenden Papier um ein Angebot, eine Bestellung, einen Lieferschein oder eine Rechnung handelt. Du bist also auf der sicheren Seite, wenn du das Wort irgendwo verwendest.

Bezeichnung des Verkaufsgegenstandes und Menge

Über was wird hier überhaupt eine Rechnung erstellt? Benenne das Produkt oder die Dienstleistung und schreibe die Menge auf (kann auch Anzahl an Stunden sein).

Zeitpunkt der Lieferung

Wann wurde die Lieferung ausgeführt, bzw. wie lautet das Versanddatum? Man muss hier nicht genau den Tag angeben, aber den Monat (ein Muss für Rechnungen über 150 EUR – Danke an ThatYvo für die Anregung).

Rechnungsbetrag

Natürlich muss auch der Betrag irgendwo stehen. Es muss ersichtlich sein, wie hoch der Netto- und wie hoch der Bruttobetrag ist, daher ist gängige Praxis, die Nettopreis anzugeben und am Ende die Mehrwertsteuer draufzuschlagen (in Deutschland derzeit 19 %, Österreich 20 %, Schweiz 8 % – ACHTUNG: bei Taschenbüchern gilt der ermäßigte Satz von 7 %, bzw. 10 % in Österreich und 2,5 % in der Schweiz).

Als Kleinunternehmer entfällt für dich ja die Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer – das muss auf der Rechnung unbedingt ausgewiesen werden, damit klar ersichtlich ist, dass es sich bei dem Betrag um den Netto-Betrag handelt. Schreib einfach so etwas wie „Als Kleinunternehmer im Sinne von § 19 (1) UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ unter deine Auflistung.

Rabatte oder Skonto

Falls sich der Endpreis irgendwie vermindert, muss das auf der Rechnung angegeben werden. Manchmal gibt es ja einen Nachlass (Skonto), wenn beispielsweise schneller bezahlt wird als üblich, oder der Empfänger erhält einen Rabatt. Diese Angaben dürfen ebenfalls nicht fehlen.

Das war es eigentlich. Diese Dinge sollten auf jeden Fall bei einer Rechnung enthalten sein.

rechnung schreiben

Praxistipp

Der liebe Andreas Adlon hat auf Facebook angemerkt, dass es natürlich sinnvoll wäre, deine Kontodaten auf der Rechnung mitzuteilen, damit der Empfänger auch weiß, wohin er überweisen soll. Insbesondere wenn du, wie ich letztes Jahr, sowohl gewerbliche als auch freiberufliche Tätigkeiten ausübst, die auf getrennten Konten verbucht werden, ist es wichtig, das richtige Konto anzugeben!

„Ich bin zu faul, mir eine Vorlage zu erstellen“

… oder welche Ausrede auch immer du brauchst, um möglichst wenig Arbeit zu haben: Bei rechnungen-muster.de findest du einen sehr einfachen Weg, um Rechnungen zu schreiben und du kannst dir sicher sein, dass alles wichtige drin ist.

Annika Bühnemann hat eine Mission: kreative Frauen wie dich dabei zu unterstützen, endlich ihr eigenes Buch zu schreiben. Mehr noch: Sie hilft dir, durch Journaling zu der Person zu werden, die erreicht hat, was du dir wünschst. Annika ist multipassioniert, enthusiastisch und hochmotiviert, mit denjenigen zu arbeiten, die sich von ihr anstecken lassen. Auf dass du mit dem Kopf in den Wolken hängst und fest mit der Erde verwurzelt bleibst!

Comments

  • 30. April 2020

    Online software macht den Prozess viel einfacher!

  • 12. April 2016
    Adam

    Ein sehr schöner Beitrag und gut recherchiert, allerdings hat sich ein kleiner Fehler eingeschlichen. Im Absatz über Rechnungsdatum schreiben Sie, ich zitiere: „Dieser Punkt ist wichtig, um eine korrekte Zahlungsfrist zu gewährleisten.“

    Damit beziehen Sie sich sicherlich auf jahrezehntelang gewohnte Formulierungen wie „Binnen 14 Tagen (4 Wochen) nach Rechnungserhalt (oder Lieferung)“.

    Allerdings gab es hier vor ein paar Jahren eine gravierende Gesetzesänderung und obwohl die IHK das seitdem in kaufmännischen Ausbildungen sehr strikt abfragt, so ist es dennoch zu vielen nicht vorgedrungen: diese Formulieren haben inzwischen nicht die geringste Rechtskraft und sind vällig bedeutungslos.

    In einer Rechnnung muss die Zahlungsfrist explizit genannt sein und als rechtswirksame Zahlungsfrist gilt AUSSCHLIEßLICH ein festes Datum. Formulierungen wie „14 Tage nach Erhalt“ sind rechtlich wirkungslos, in dem Fall haben Sie keine rechtliche Handhabe, falls der Leistungsempfänger erst nach einem Jahr zahlt – oder später. Auch Mahngebüren o.ä. muss der Spätzahler in so einem Fall keineswegs zahlen, wenn er dazu nicht bereit ist.

    • 12. April 2016
      AnnikaBühnemann

      Hallo Adam, vielen lieben Dank für den Hinweis! Das wusste ich tatsächlich nicht, bzw. habe es anders gelernt. Werde ich gerne anpassen, danke fürs Aufmerksammachen! Viele liebe Grüße!

  • 8. April 2016
    Evy

    Schön, dass du das Thema ansprichst 🙂 Ich denke, das hilft vielen Menschen.

  • 8. April 2016

    Liebe Annika,

    schöner Beitrag, der bestimmt vielen hilft, die nicht täglich damit zu tun haben. Allerdings würde ich das Wort „optional“ beim Leistungszeitpunkt wegmachen; das ist er nämlich nicht. Bei Rechnungen >150 € MUSS der angegeben werden, und das am besten so genau wie möglich, damit alle Beteiligten keine Schwierigkeiten zu befürchten haben 😉 Vorsicht ist ja bekanntlich besser als Nachsicht^^

    Liebe Grüße =)

    • 8. April 2016
      AnnikaBühnemann

      Hey, vielen Dank für die Anmerkung! Du hast recht, das werde ich abändern.

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