Impressumsservice für dein Pseudonym: Alternativen zu Papyrus
Wer als Autor/in unter Pseudonym schreibt und sich im Self Publishing etablieren will, stößt unweigerlich auf mancherlei Herausforderungen. Zwei davon haben mit der privaten Adresse zu tun: Wie kannst du vermeiden, dass diese im Internet öffentlich ist, wenn du doch gezwungen bist, eine „ladungsfähige Adresse“ im Impressum und im Buch zu hinterlegen? Hier hilft ein Pseudonymservice oder Impressumsservice.
Grundlegendes: Muss ich meine Adresse als Self Publisher angeben?
Ja. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass in deinem Buch der Herausgeber und die Druckerei angegeben werden – im Self Publishing bist du dann eben selbst der Herausgeber. Was genau integriert werden muss, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Für Niedersachsen steht beispielsweise im Pressegesetz:
§ 8 Impressum. (1) Auf jedem im Geltungsbereich dieses Gesetzes erscheinenden Druckwerk müssen Name oder Firma und Anschrift des Druckers und des Verlegers genannt sein, beim Selbstverlag Name und Anschrift des Verfassers oder des Herausgebers.
Dabei darfst du NICHT dein Pseudonym als Namen wählen, sondern musst deinen Klarnamen nehmen. Auch muss eine Adresse genannt werden, an die zur Not Briefe zugestellt werden können, deren Erhalt unterschrieben werden kann (kein Postfach).
Gibt es dabei Unterschiede zwischen E-Book und Print-Büchern?
Was die Impressumspflicht angeht: Nein. Ein E-Book gilt genau so als Veröffentlichung wie ein Printbuch.
Impressumspflicht bei Webseiten und Social-Media-Profilen
Es geht noch weiter. Nicht nur deine Bücher müssen eine Adresse und deinen Klarnamen beinhalten, auch deine Webseite braucht ein Impressum, das dem Telemediengesetz entspricht. Hier heißt es (Ausschnitt):
1) Diensteanbieter haben für geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien folgende Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten:
-
1. den Namen und die Anschrift, unter der sie niedergelassen sind, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform, den Vertretungsberechtigten und, sofern Angaben über das Kapital der Gesellschaft gemacht werden, das Stamm- oder Grundkapital sowie, wenn nicht alle in Geld zu leistenden Einlagen eingezahlt sind, der Gesamtbetrag der ausstehenden Einlagen,
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2. Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kommunikation mit ihnen ermöglichen, einschließlich der Adresse der elektronischen Post (…)
Auch deine Social-Media-Profile brauchen eine Impressumsangabe, wobei es hier ausreichend ist, auf dein Webseiten-Impressum zu verlinken. Mehr dazu hier bei Allfacebook.
So weit der kurze Ausflug ins Recht.
Kann ich diese Pflicht umgehen?
Nicht direkt, aber das Gesetz erlaubt dir, eine Firmenadresse oder Geschäftsadresse anzugeben – und hier kommen die Pseudonymservices oder Impressumsservices ins Spiel.
Das Prozedere dafür ist recht einfach: Du erteilst dem Dienst eine Empfangsvollmacht (denn, wie gesagt, es muss möglich sein, dass der Erhalt bestimmter Briefe – wie Abmahnungen – schriftlich bestätigt wird) und es gibt eine Regel, die klärt, wie mit zugestellter Post verfahren wird (entweder holst du sie regelmäßig ab oder sie wird dir zugeschickt).
Papyrus derzeit nicht möglich
Bisher war es so, dass das Unternehmen R.O.M. Logicware, das die Schreibsoftware „Papyrus Autor“ vertreibt, für Käufer des Programms einen Impressumsservice angeboten hat. Viele haben dies auch bereits in der Vergangenheit genutzt.
Momentan (Stand: November 2017) werden leider keine neuen Anfragen bearbeitet.
Welche Alternativen gibt es also?
Alternativen zum Impressumsservice von Papyrus Autor
Es gibt leider gar nicht soooo viele Anbieter für uns Autoren (und Blogger), aber ein paar seien hier einmal erwähnt:
Autoren.Services von Reiner Dieterich (Preis auf Anfrage)
Impressumsservice vom Self-Publishing-Day
- E-Book und Paperback zusammen 35,90 EUR im Jahr (zzgl MwSt)
- Webseite: 18,90 EUR im Jahr (zzgl MwSt)
- Facebook-Seite: 18,90 EUR im Jahr (zzgl. MwSt)
- 49 EUR für E-Book und Print pro Jahr (1 Pseudonym), keine Begrenzung der Veröffentlichungsanzahl
- 99 EUR für E-Book und Print pro Jahr (ab 2 Pseudonymen), keine Begrenzung der Veröffentlichungsanzahl
- Für 99 EUR Jahresgebühr stellt der Service eine (auf Wunsch auch namentlich anonymisierte) Postadresse zur Verfügung, die in allen öffentlichen Publikationen, Webseiten und Social Media-Kanälen angegeben werden kann.
- keine Begrenzung der Veröffentlichungsanzahlen oder Pseudonyme
Alternativen zum Impressumsservice
Wer einen Pseudonymservice beauftragt und ausschließlich Bücher schreiben will, dem ist mit einem der obigen Anbieter in der Regel geholfen.
Anders sieht es bei den Autoren (bzw. Bloggern) aus, die nicht nur ihre Bücher verkaufen, sondern die Bücher als eines von mehreren Standbeinen haben. Sobald sie nämlich eine Rechnung stellen, stehen sie wieder vor dem gleichen Problem: Wie kann ich eine Rechnung stellen, ohne meine Privatadresse zu verraten?
Das kann beispielsweise vorkommen, wenn du in den sozialen Medien viel über Bücher schreibst und eine große Abonnentenschaft hast, denn dann kommen möglicherweise irgendwann Kooperationsanfragen, für die du eine Rechnung ausstellen willst.
Oder wenn du für dein neues Buch eine Titelschuzanzeige aufgibst.
Leider sind hier die Grenzen der Pseudonymservices eng gesetzt. Wenn dein Anbieter dir nicht erlaubt, seine Adresse für diese Zwecke zu nutzen, hast du noch andere Möglichkeiten:
Eine offizielle Geschäftsadresse
… bei Bekannten
Kennst du jemanden, der ein eigenes Unternehmen hat? Dann ist es vielleicht möglich, dass du seine Adresse mitverwendest. Das ist dann sozusagen dein persönlicher Impressumsservice. Solange gewährleistet ist, dass die Post rechtsmäßig zugestellt werden kann (auch hier bräuchte man dann eine Empfangsbevollmächtigung), kann das ein günstiger und professioneller Weg sein, um seine Privatadresse zu verheimlichen.
… über das Internet
Es wäre auch möglich, sich eine offizielle Geschäftsadresse zu mieten – das ist allerdings mit Preisen zwischen 50 und 150 EUR im MONAT recht teuer und für die meisten Autoren überdimensioniert. Möglich wäre es aber. Es ist auf jeden Fall die professionellste Lösung (oft kann man sogar ein eigenes Namensschild am Standort mieten), aber auch die teuerste.
Falls es dich interessiert, am besten Google bedienen 😉 Es gibt verschiedene Anbieter und die meisten Preise werden nur auf Anfrage verraten.
Ein Verlag oder Netzwerk
Klar, wenn du Self Publisher bist, dann kommt diese Option nicht für dich in Frage, aber es gibt unter uns ja auch viele „Hybridautoren“.
Wenn du bereits bei einem Verlag veröffentlicht hast, frage nach, ob du die Verlagsadresse für deine Webseite benutzen darfst. Die meisten Verlage erlauben das und schicken dir auch die Post entsprechend weiter.
Für selbstverlegte Bücher musst du dann natürlich trotzdem noch eine Lösung finden.
Falls du vor hast, nicht nur als Autorin bekannt zu werden, sondern gleich als Person des Öffentlichen Lebens, kannst du möglicherweise versuchen, dich einem Netzwerk anzuschließen. Es gibt extra Unternehmen, die das Marketing für andere Personen übernehmen (PR-Agenturen und Co.), beispielsweise Divimove (für bereits erfolgreiche YouTuber). Allerdings muss man sich dort häufig bewerben und wir als Autoren haben in der Regel keine Chance, sofern wir nicht sehr viele Follower in den sozialen Medien haben.
Hast du noch weitere Ideen?
Vielleicht kennst du ja noch eine Methode, seine Privatadresse und seinen Namen geheim zu halten und trotzdem „öffentlich“ sein zu können. Verrate uns deinen Tipp in den Kommentaren!
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Gwendolyn Wynter
Hallo zusammen,
seit Juli 2021 biete auch ich einen Impressumservice an. Die Grundgebühr beträgt 79,00 € pro Jahr, unabhängig von der Anzahl der Veröffentlichungen und Pseudonyme. Es gibt auch ein Paket für Blogger, die nur ein Impressum für ihre Website benötigen.
Weitere Infos gibt es auf: https://autorenimpressum.de/
RA Matutis
Da reine virtuelle Büros keine ladungsfähige Anschrift ersetzen können (vgl. OLG München im Urteil 29 U 8/17 vom 19.10.2017) bietet meine Kanzlei für Autoren/innen, Blogger/innen, Journalisten/innen und sonstige Influencer/innen einen entsprechenden Impressumsservice in Form des Privatsphärenschutzpaketes an -> http://www.matutis.com
Für einen Jahresbetrag erhält man die Möglichkeit meine Kanzlei als Zustellungsbevollmächtigten zu benennen und dann diese c/o Anschrift im Impressum auf Websites, SocialMedia oder natürlich in Büchern bzw. eBooks zu nutzen.
Damit gilt alle Post an dem Tag als zugegangen, an dem diese meine Kanzlei erreicht hat.
Weitere Infos dazu auch auf Instagram unter https://www.instagram.com/privacy_rechtsanwalt/
Pingback: http autorendienst.de login – Find Any Login Pages
Pingback: Gewappnet für den Launch? | Bloggen für Anfänger #10 | Myna Kaltschnee
Romy Gorischek
Uns gibt es erst ein paar Tage, aber vielleicht könntest du uns auch in deine Liste aufnehmen. Wir haben eine Grundgebühr von 50 €/pro Jahr, unabhängig von der Anzahl an Pseudonymen und der Menge an Publikationen (inkl. Webauftritte und Social Media). Weitere Infos auf: https://www.autorenservice.at/impressumsdienst/
Kim
Ich bin über google „impressum umgehen“ hierher gekommen. Such eigentlich nur für ne Webseite 🙁 Will ja keine Werbung machen, aber wenns nur um ebooks geht? Bei bookrix.de kann man unter pseudon. schreiben und kosten tut es auch nix. Impressum ist dann Bookrix die als verlag auftreten
Neugierig
Super Aufstellung. Vielen Dank.
Anscheinend lehnt sich nur autorenservices.de so weit aus dem Fenster, dass sie die Veröffentlichung unter Pseudonym mit ihrer Anschrift explizit anbieten, ohne auf mögliche Grauzonen hinzuweisen.
Zitat von der Webseite:
„Dabei können Sie auch nur Ihr Pseudonym im Impressum angeben, was nicht jeder Dienst gleicher Art bieten kann.“
Ich bin da hin- und hergerissen: Ich möchte einen Blog anbieten, der persönliche Erfahrungen satirisch darstellt, ohne dass man es gleich mit meinem Namen verbindet.
Das sollte doch mit autorenservices.de machbar sein, ohne dass man gleich schlimmste Abmahnungen befürchten muss?
Annika Bühnemann
Da ich keine Rechtsberatung anbieten kann, kann ich dazu leider nichts sagen. Tut mir leid! Vielleicht mal direkt mit Autorenservices sprechen und sie das erklären lassen 🙂
Tenja Tales
Vielen Dank für den tollen Artikel und die Links! Ich bin so fündig geworden und konnte meinen Blog online nehmen 🙂
Gundel
Wie ist es, wenn man im (EU)-Ausland lebt?
Silvio
Vielen Dank für die tolle Linksammlung und Erklärung!
Die eigene Adresse will man so frei herausgeben.
Lotta Frei
Wirklich eine schwierige Lage, gerade wenn man wie ich zum ersten Mal eine Rechnung stellen muss (darf). Ich werde deshalb versuchen, mein Pseudonym als Künstlernamen eintragen zu lassen. Das scheint möglich, sofern man unter diesem Namen öffentlich auftritt. Ob Buch und Lesungen dafür schon reichen, werden wir sehen!
stadtlaeufer
wie cool, nett Deine Seite durch Zufall gefunden zu haben.
lg der stadtlaeufer
Chris
Und wie ist es mit den Haftungs-Paragraphen? Ich habe mich bisher viel zu wenig damit beschäftigt, da ich mit BoD veröffentliche und meine Webseite schmählich außer acht gelassen habe. Es wird Zeit das zu ändern. Wenn ich mir dein Impressum anschaue, könnte ich es dann theoretisch genauso machen und nur die persönlichen Daten ändern? Oder muss ich dabei mehr beachten? Fragen über Fragen 🙂
Ich habe bei dir schon so viel gelernt! Vielen Dank dafür!
AnnikaBühnemann
Leider bin ich ja kein Rechtsanwalt und kann daher nicht wirklich einen Tipp geben. Die Adresse im Impressum muss jedenfalls ladungsfähig sein. Ich hab mein Impressum mit dem Impressumsgenerator erstellt. Soweit ich weiß, müssen die Datenschutzerklärung und der Haftungsausschluss getrennt sein. Aber was hat das mit der Adresse zu tun?
Chris
Vielen Dank für deine Antwort. Du hast recht, mit der Adresse hat das nichts zu tun. Ich habe mich nur gefragt, ob ich mit der Angabe meiner Adresse alles Rechtliche abgehakt habe, oder ob ich noch etwas beachten muss.
Ich wünsch dir eine tolle Weihnachtszeit!
Katharina
Vielen Dank für die Tipps! Die ganzen Fragen stellen sich mir immer wieder, weil man natürlich dem Gesetz entsprechen möchte, aber andererseits seinen Klarnamen lieber Privatsache lässt 🙂
AnnikaBühnemann
Genau, man fühlt sich etwas hin- und hergerissen.